Handelsagenten-Ausweis

Für Handelsagenten gibt es einen staatlichen Legitimationsausweis. Ursprünglich war der Ausweis gedacht für Reisen ins Ausland, um zu bestätigen, dass der Handelsagent Aufträge im Auftrag seines Geschäftsherrn entgegennehmen darf und Musterkollektionen mitführte. Heute ist dieser Ausweis innerhalb der EU wie ein Pass verwendbar, quasi ein Personalausweis nur für Handelsagenten.

Der Ausweis ist in der Bezirksverwaltungsbehörde bzw. in Wien beim Magistratischen Bezirksamt (Wien - MA 63) anzufordern:
Voraussetzung: Gewerbeberechtigung

Folgende Unterlagen sind erforderlich:
1 Foto
Kopie des Gewerberegisterauszugs
Ansuchen ("Ich ersuche um Ausstellung eines Ausweises für Handlungsreisende [= Handelsagent].
Name:
Geburtsdatum:
Adresse:
Telefonnummer:
Datum:
Ort: ")

Kosten € 32,50 für Antrag, Erledigung und Verwaltungsabgabe

Der Ausweis ist auf 5 Jahre befristet.
Derzeit ist der Ausweis ein Leinenausweis der Staatsdruckerei, ähnlich dem alten Führerschein. (Es laufen allerdings Gespräche, den Ausweis in modernem Checkkartenformat zu gestalten.)

Geregelt ist der Ausweis laut aktueller Gewerbeordnung in § 62 und BGBL 274/1974