Einkommensteuer - Steuer sparen

Welche Möglichkeiten es für Handelsagenten gibt, Einkommensteuer zu sparen,

darüber gibt dieser Leitfaden Auskunft.

Von Mag. Alexander Gessler

 

Langfristige und kurzfristige Wirtschaftsinvestitionen

Bevor das Jahr 2002 zu Ende geht und die Zeit zu knapp wird, sollte über etwaige Investitionen nachgedacht werden.

Zuerst muß aber ein Zwischenergebnis des laufenden Jahres ermittelt werden, damit die Entscheidung auch wirtschaftlich sinnvoll und vertretbar ausfallen kann.

Ziel der Investitionen darf es aber nicht sein, nur die Einkommensteuer zu reduzieren, sondern die Investition muß auch betrieblich notwendig sein.

Zeichnet sich ein gutes Jahresergebnis ab, so können notwendige Investitionen vorgezogen werden. Bei Wirtschaftsgütern, die in der zweiten Hälfte des Jahres angeschafft werden, kann noch eine Halb-Jahresafa (Absetzung für Abnutzung) geltend gemacht werden. Werden Wirtschaftsgüter unter EURO 400,-- angeschafft, so können diese Anschaffungskosten zur Gänze als Betriebsausgaben abgesetzt werden.

Anschaffungen von EDV-Hardware können zwischen 4 und 5 Jahren, Software zwischen 3 und 4 Jahren abgeschrieben werden. Die Abschreibungen von sonstigen technischen Geräten liegt zwischen 5 und 10 Jahren, je nach wirtschaftlicher Nutzungsdauer. Die Abschreibung bei den PKW beträgt 8 Jahre. Kleinbusse, die nach dem 8. Jänner 2002 angeschafft werden können auf 5 Jahre abgeschrieben werden. Die Abschreibung bei der Anschaffung von Büromöbeln und anderen Einrichtungsgegenständen beträgt 10 Jahre. Werden Investitionen in das Gebäude getätigt und sind diese mit dem Gebäude untrennbar verbunden, so können diese nur auf die Restnutzungsdauer des Gebäudes abgeschrieben werden.

Wird z.B. ein bestehender Boden ausgetauscht und war dieser bereits vorhanden und im Anlagevermögen aktiviert, so kann die gesamte Neu-Investition abgeschrieben werden und die alten Anschaffungskosten bzw. Buchwerte werden fortgeschrieben (gleiches gilt für Fenster, Dach, Heizung und ähnliches). Hier ist allerdings darauf zu achten, dass es sich nicht um Sanierungsmaßnahmen bzw. herstellungsnahe Anschaffungskosten handelt. Sanierungsmaßnahmen sind Investitionen in ein Gebäude, welche die Nutzungsmöglichkeit wesentlich verändern oder die Nutzungsdauer wesentlich verlängern. Derartige Investitionen sind wiederum auf die Restnutzungsdauer des Gebäudes abzuschreiben. Wird aber z.B. nur ein bestehender Boden erneuert, so liegt keine Sanierungsmaßnahme vor.

Befindet man sich in gemieteten Räumlichkeiten, so sind die Investitionen in das Mietobjekt auf die Mietdauer abzuschreiben. Enthält der Mietvertrag eine Klausel, dass bei Auflösung des Mietvertrages die Investitionen abgelöst werden, so sind die Investitionen auf die wirtschaftliche Nutzungsdauer abzuschreiben. Für Gebäudeherstellung gibt es im Jahr 2002 eine Sonderabschreibung von 7% der Herstellungskosten. Die tatsächliche Bauausführung muß aber nach dem 31. Dezember 2001 und vor dem 1. Jänner 2003 begonnen worden sein. Die Sonder-Abschreibung kann nur von dem in diesem Zeitraum anfallenden Teil der Herstellungskosten vorgenommen werden.

Für alle Wirtschaftsgüter ist zu beachten, dass die Abschreibung erst ab Inbetriebnahme gerechnet werden kann.

Garage

Ist das Wohnhaus (Wohnung) zum Teil betrieblich veranlasst, so können die Garagenkosten im prozentuellen Ausmaß der betrieblichen Nutzung des Fahrzeuges, höchstens aber im prozentuellen Ausmaß der betrieblichen Nutzung des Gebäudes als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.

Vorziehen von Aufwendungen und Verschieben von Erträgen

Einnahmen-Ausgaben-Rechner können ihr steuerpflichtiges Einkommen dadurch optimieren, dass sie ihre Betriebsausgaben noch vor dem 31. Dezember 2002 bezahlen. Bei den Provisionserträgen kann eventuell mit dem Auftraggeber vereinbart werden, dass dieser die Provisionen erst im Folgejahr überweist. Zu beachten ist allerdings, dass regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben, welche 10 Tage vor oder nach dem Jahreswechsel zu- oder abfließen, dem Jahr zuzurechnen sind, zu dem sie wirtschaftlich gehören.

Beschäftigung des Ehegatten

Um das Ergebnis etwas zu reduzieren und eine optimalere Ausnützung der unterschiedlichen Steuerklassen zu erreichen, kann auch ein Beschäftigungsverhältnis mit dem mitarbeitenden Ehegatten überlegt werden. Besteht bereits ein Dienstverhältnis, so könnte eventuell die Auszahlung einer Prämie zielführend sein.

Abfertigung 'Neu'

Im Herbst sollte man sich mit dem neuen Abfertigungsmodell beschäftigen und Überlegungen anstellen, ob dieses Modell für das Unternehmen sinnvoll ist. Insbesondere bei Beschäftigung des Ehegatten ist es sicherlich notwendig durchzurechnen, ob ein Übertritt in das neue Abfertigungsmodell zweckmäßig ist.

Bildungsförderung

Der bisherige Bildungsfreibetrag in Höhe von 9% wird mit dem Jahr 2002 auf 20% erhöht. Bemessungsgrundlage sind die Aufwendungen, die dem Unternehmer von einer fremden Aus- und Fortbildungseinrichtung in Rechnung gestellt werden. Betrieben mit einer ungünstigen Ertragslage steht eine 6%ige Bildungsprämie zu. Dies gilt auch für die Fortbildung von Mitarbeitern.

Anspruchsverzinsung

Wird für das Jahr 2001 eine Einkommensteuernachzahlung errechnet, beginnt mit 1. Oktober 2002 die Verzinsung dieser Nachzahlung. Die Verzinsung dieser Nachzahlung kann dadurch verhindert werden, dass vor diesem Datum eine Anzahlung, die auch nachträglich geändert werden kann, auf die künftige Steuernachzahlung geleistet wird. Die Zinsen für die Steuernachzahlung sind nicht absetzbar.

 

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Mag. Alexander Gessler

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