Führerschein in Gefahr / Deliktekatalog

Der Ministerrat hat das Vormerksystem für Führerscheinbesitzer beschlossen. Dieses beinhaltet 13 Delikte und soll ab 1. Juli, spätestens aber ab 1. August, gelten. Bei dreimaligem Verstoß soll es künftig zu einem Entzug des Führerscheines kommen. Ziel des Vormerksystems ist eine deutliche Senkung der Zahl der Verkehrstoten. Laut entsprechenden Expertenanalysen könnte es durch das neue System jährlich 60 bis 100 Verkehrsopfer weniger geben. 2010 wolle man laut BMVIT die Zahl der Toten im Straßenverkehr auf unter 500 (2004: 876) senken. Derzeit sei man hier noch nicht im Plansoll, daher sei die Maßnahme vonnöten. Die im Ministerrat beschlossene Regierungsvorlage wurde dem Verkehrsausschuss des Nationalrates zur Überarbeitung zugewiesen. So werden Delikte und Maßnahmen (wie die angeführten Beispiele des Fahrsicherheitstrainings oder Nachschulungen) in den nächsten Wochen noch genauer definiert werden.

 

Hier zunächst eine vereinfachte Darstellung des Grundsystems und die Beantwortung einiger brennender Fragen:

 

Welches sind die 13  Delikte, die im Deliktekatalog enthalten sind?

 

·         Übertretung der 0,1-Promille-Grenze bei C-Führerschein

·         Übertretung der 0,1-Promille-Grenze bei D-Führerschein

·         Übertretung der 0,5-Promille-Grenze allgemein

·         Behinderung von Fußgängern am Schutzweg

·         Überfahren einer Stopptafel mit Vorrangverletzung

·         Nichtbeachtung des Rotlichts mit Vorrangverletzung

·         Befahren des Pannenstreifens mit Behinderung von Einsatzfahrzeugen

·         Missachtung des Fahrverbotes für Kfz mit gefährlichen Gütern

·         Übertreten der Vorschriften bezüglich Beförderung gefährlicher Güter bei Fahrt durch Autobahntunnel

·         Nichtbeachtung des Rotlichts bei Bahnübergängen, Umfahren bereits geschlossener Schranken

·         Lenken eines KFZ, dessen technischer Zustand oder nicht entsprechend gesicherte Beladung eine Gefährdung der Verkehrssicherheit darstellt

·         Nichtbeachtung der Vorschriften zur Kindersicherung

·         Nichteinhaltung des Sicherheitsabstands von 0,2-0,4 Sekunden

 

Was passiert, wenn ich ein Vormerk-Delikt begehe?

 

Beim ersten Vergehen gibt es eine Vormerkung, beim zweiten Mal werden Maßnahmen wie zB Nachschulungen oder ein Fahrsicherheitstraining vorgeschrieben. Erst wenn diese beiden Schritte keine Besserung gebracht haben und innerhalb von zwei Jahren ein drittes Delikt gesetzt wird, wandert der Führerschein für drei Monate zur Behörde.

 

ACHTUNG! Es handelt sich hierbei um eine Neuregelung im Bereich „Führerschein“ und „Führerscheinentzug“; Natürlich bleiben verwaltungsbehördliche Maßnahmen wie Geldstrafen (zusätzlich zum Vermerk) weiterhin aufrecht- auch beim ersten Begehen eines Deliktes.

 

 

Wann erlischt meine Vormerkung?

 

Nach zwei Jahren.

 

Erlischt meine Vormerkung auch dann nach zwei Jahren, wenn ich in der Zwischenzeit ein anderes Delikt begehe?

 

Ja.

 

Gibt es Delikte, die mich auf der Stelle den Führerschein kosten?

 

Die sog. „Entzugsdelikte“ wie Alkohol am Steuer oder Rasen bleiben aufrecht und bedeuten den sofortigen Führerscheinentzug.

 

Beispiel:

 

Sie fahren am 1.9.2005 bei rot über eine Ampel und nehmen einem weiteren Verkehrsteilnehmer den Vorrang. Dieses Delikt wird als Ihr erstes Delikt in einem Register vermerkt, das bei Ihrer örtlichen Führerscheinbehörde (Bezirkshauptmannschaft) aufliegt. Gleichzeitig wird Ihnen die - diesem Delikt entsprechende – verwaltungsbehördliche Geldstrafe auferlegt werden. Ein halbes Jahr später (März 2006) werden Sie dabei erwischt, wie Sie am Pannenstreifen einem Stau entkommen wollen und dabei ein Einsatzfahrzeug behindern. Dies wird als Ihr zweites Delikt in Ihr Register aufgenommen. Nun können – wieder neben der verwaltungsbehördlich vorgesehenen Geldstrafe – schon weitere Maßnahmen wie zB ein Fahrsicherheitstraining vorgeschrieben werden.

Am 2.4.2008 behindern Sie Fußgänger am Schutzweg. In der Zwischenzeit sind die beiden vorhergegangenen Delikte verjährt. Dieses Delikt wird also wieder als „erstes“ Delikt in Ihr Register eingetragen. Am 3.5.2009 und am 12.1.2010 begehen Sie weitere Delikte aus dem Deliktekatalog. Nun scheinen drei Delikte in Ihrem Register auf. Folge wird der Entzug Ihres Führerscheins für drei Monate sein.

 

Der ÖAMTC begrüßt das Vormerksystem, wünscht sich allerdings noch Nachbesserungen von den parlamentarischen Gesprächen. ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer meint dazu: „Es gehören unbedingt noch einige Widersprüche beseitigt, damit ein verständliches, gerechtes und vollziehbares System daraus wird.“ So könne es nicht sein, dass jemand, der mit 0,8 Promille erwischt wird und nach der Zahlung einer Strafe von 581 Euro und einem Monat Führerscheinentzug (Anm.: es handelt sich dabei um ein „Entzugsdelikt“) wieder eine reine Weste habe, obwohl man ihn eigentlich als möglichen Hochrisiokolenker betrachten sollte. Jemand, der irrtümlich eine Stopptafel übersehe und den Bevorrangten zum abrupten Bremsen veranlasst habe, würde hingegen zusätzlich zur Geldstrafe im Register vorgemerkt werden. Außerdem drohe ihm eine teure Nachschulung. „Diese ungleiche Behandlung versteht niemand“, wiederholt der Jurist die Kritik des ÖAMTC. Auch die verkehrspolitische Abteilung der WKO wird in die parlamentarischen Gespräche eingebunden und wird sich für Verbesserungen des Systems einsetzen.

 

Zu den rechtlichen Folgen des Führerscheinentzuges wurde auch ein Beitrag von Hr. Dr. Breiter mit dem Titel „Führerscheinentzug – Pflichten des Handelsagenten“ veröffentlicht.

 

 

Mag. Yvonne Kienesberger

Wien, im März 2005