Steuer - Infos
Umsatzsteuer: Grundlegende Änderungen ab 2010
Ab 2010 wird der Leistungsort für Dienstleistungen im Umsatzsteuergesetz völlig reformiert. Die Änderungen wirken sich insbesondere auf die Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen aus. Sobald eine Dienstleistung an einen ausländischen Kunden erbracht wird oder von einem ausländischen Betrieb zugekauft wird, kann der Leistungsort im Ausland liegen, selbst wenn nur von Österreich aus gearbeitet wird.
Dies war teilweise schon bisher so. Insgesamt aber wurden durch eine Ergänzung zur 6. Mehrwertsteuerrichtlinie die Leistungsorte neu geregelt und bisher gewohntes gilt ab 1.1.2010 teilweise nicht mehr. Neu ist auch, dass für Dienstleistungen in die EU eine Zusammenfassende Meldung abgegeben werden muss. Auch das System der Vorsteuerrückerstattung wird geändert. Zukünftig kann über FinanzOnline die Erstattung für jedes EU-Land beantragt werden.
Was fällt unter den Begriff der Dienstleistung?
Alles, was nicht geliefert wird (klassisches Beispiel: Warenlieferung), ist aus umsatzsteuerlicher Sicht eine Dienstleistung. Betroffen sind daher unter anderem Vermittlungsleistungen, Verpflegung (Catering), Personen- und Güterbeförderung, Reisebüros, Beratungsleistungen usw.
Eine Zusammenfassung der grundlegenden Änderungen finden Sie auf unserem Informationsblatt.
Betriebsausgaben- und Vorsteuerpauschalierung für Handelsvertreter
Handelsvertreter haben seit dem Kalenderjahr 2000 die Möglichkeit, bestimmte Betriebsausgaben und Vorsteuern pauschal zu ermitteln. Betriebsausgaben- und Vorsteuerpauschalierung können unabhängig voneinander in Anspruch genommen werden.
Informationsblatt zum Download [PDF, 116 KB]
Texte / Auszüge aus dem RIS *) zum Download betreffend die
Verordnungen des Bundesministers für Finanzen über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung von Betriebsausgaben und Vorsteuerbeträgen bei Handelsvertretern
BGBl. II Nr. 95/2000 [PDF, 19 KB]
BGBl. II Nr. 416/2001 [PDF, 20 KB]
BGBl. II Nr. 635/2003 [PDF, 13 KB]
*) Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes
http://ris.bka.gv.at/
Steuerliche Behandlung von Geschäftsreisen im Inland
weitere Informationen finden Sie im Informationsblatt zum Download [PDF, 117 KB]
Steuerliche Behandlung von Auslandsreisen von Selbständigen
weitere Informationen finden Sie im Informationsblatt zum Download [PDF, 152 KB]
Vorsteuerabzugsberechtigte KFZ
Auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen werden die Fahrzeugtypen angeführt, die vom BMF als vorsteuerabzugsberechtigte Kleinlastkraftwagen, Kastenwagen, Pritschenwagen und Kleinbusse bzw. Klein-Autobusse gemäß der Verordnung BGBl. Nr. 273/1996 und der Verordnung BGBl. II Nr.193/2002 eingestuft wurden.